Mund-Art!-Kunden haben im wahrsten Sinne des Wortes gut lachen, können sie doch künftig von einer zusätzlichen Dienstleistung profitieren: Als topmoderne Zahnarztpraxis auf dem neusten Standard arbeiten wir zusätzlich mit Lachgas zur milden, leichten Narkose und erweitern damit unser Angebotsspektrum um einen wertvollen Bereich.
Lachgas für die angstfreie Zahnbehandlung
Was ist Lachgas?
Lachgas (N2O) ist das älteste und am besten erforschte Beruhigungsmittel. Um 1800 von Humphry Davy bei Selbstversuchen erprobt, löste es beim Chemiker ein angenehm berauschendes Gefühl der Euphorie aus. Nach seiner Entdeckung wurde es auch auf Jahrmärkten und im Zirkus zur Publikumsbelustigung eingesetzt, daher wohl der Name. Lachgas – früher auch Stickoxydul genannt – ist ein farb- und geruchloses, nicht reizendes Gas und wirkt direkt auf das zentrale Nervensystem. Nebenwirkungen sind selten, Allergien auf N2O bis heute keine bekannt. Während die Verwendung in der Zahnmedizin zur Angstreduktion und Entspannung bisher vor allem in den USA und in Skandinavien weit verbreitet war, hält die Lachgassedierung zunehmend auch in der Schweiz Einzug.
Impressionen Lachgasbehandlung
So empfinden Patienten
Man fühlt sich schwer und entspannt, es kribbelt an Händen und Füssen, ein Wärme- und Taubheitsgefühl stellt sich ein, manche empfinden Euphorie und Leichtigkeit – bei jedem Patienten wirkt Lachgas wieder anders. Daher besprechen wir die individuelle Anwendung und Dosierung vor jeder Behandlung eingehend mit Ihnen.
Oder haben Sie Fragen zu einem bestimmten Punkt? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Lachgas nicht für alle geeignet
Für gesunde Menschen ist eine Lachgassedierung unproblematisch. Mund-Art! bietet diese vorwiegend für Erwachsene an. Ausserdem sollten auch Patienten mit nachstehenden Einschränkungen oder Krankheiten davon absehen:
- Eingeschränkte Nasenatmung
- Mittelohrentzündung
- Chronische, obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Neuromuskuläre Störungen (z.B. Multiple Sklerose)
- Angstzustände und psychische Erkrankungen, die mit Medikamenten behandelt werden
- Schlafstörungen, welche mit Medikamenten behandelt werden
- Klaustrophobie (Platzangst)
- Vitamin B12- und/oder Folsäuremangel/-Störungen
- Alkoholabhängigkeit
- Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
- Rauschmittel-Entzug
- Chirurgischer Eingriff innerhalb der letzten 3 Monate
- Schwangerschaft
Sprechen Sie sich im Zweifelsfalle mit Ihrem Arzt oder Facharzt ab.
Wichtige Hinweise / Vorbereitung vor der Behandlung
Jede Behandlung erfordert eine Einverständniserklärung des Patienten. Diese erhalten Sie, zusammen mit dem entsprechenden Infoblatt, in unserer Praxis.
Die Einverständniserklärung finden Sie auch hier zum Herunterladen (Word-Dokument, 50 KB)
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter: 062 797 22 00.