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Im Gegensatz zu verschiedenen anderen europäischen Ländern, sind in der Schweiz die Kosten für zahnärztlich Behandlungen nicht von den allgemeinen Versicherungen gedeckt. Eine Ausnahme bilden dabei gewisse Zahnschäden, welche auf ganz bestimmte Allgemeinerkrankungen zurückzuführen sind und im Krankenversicherungsgesetz (KVG) umschrieben sind, sowie natürlich Unfallschäden. Während dies auf den ersten Blick wenig sozial erscheinen mag, hat die Erfahrung gezeigt, dass Patienten, die ihre Zahnbehandlungen aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, der Behandlung wesentlich kritischer gegenüberstehen, und natürlich auch viel höhere Ansprüche an die Qualität der zahnärztlichen Arbeit stellen. Dies hat wiederum dazu geführt, dass es die Zahnärzte in der Schweiz gewohnt sind, verschiedene Behandlungsmöglichkeiten mit ihren Patienten zu diskutieren und zudem schon seit jeher gezwungen waren, erstklassige Arbeit zu akzeptablen Preisen anzubieten. Diesen Umständen verdankt die Zahnmedizin "Made in Switzerland" heute weltweit ihren hervorragenden Ruf. Viele andere Länder haben zudem bereits erkannt, dass eine generelle Kostenübernahme oft dazu führt, dass unnötige, und qualitativ minderwertige Behandlungen durchgeführt werden, und die Krankenkassenprämien in schwindelerregende Höhen treiben. Die Beiträge an Zahnbehandlungskosten wurden deshalb vielerorts bereits wieder deutlich reduziert. Es gibt jedoch Möglichkeiten, beim Versicherungsschutz auch die Kosten für Zahnbehandlungen - zumindest teilweise - abzudecken: Viele Versicherungen bieten sogenannte "Zahnpflege- Zusatzversicherungen" an, welche je nach Höhe der Prämie einen gewissen Prozentsatz der jährlichen Zahnbehandlungskosten abdecken. Diese Leistungen sind jedoch in der Regel limitiert; typischerweise auf Beträge zwischen CHF 1000.- und 3000.- pro Kalenderjahr; die genauen Konditionen variieren je nach Versicherungsgesellschaft. Während dies durchaus genügt, um einen guten Teil der üblichen
Behandlungen abzudecken, können umfangreiche Sanierungen, ob sie nun aus
ästhetischen, funktionellen oder gesundheitlichen Gründen erfolgen,
diese Beträge um ein Mehrfaches übersteigen. Wenn die Behandlung aus
technischen Gründen nicht etappenweise durchgeführt werden kann, so
führt dies natürlich, trotz Zusatzversicherung, zu einer ganz erheblichen
finanziellen Belastung. Die renommierte Versicherung HELSANA hat diese Problematik
als erste erkannt, und bietet neuerdings mit "DENTAFLEX"
erstmalig eine Zusatzversicherung an, welche auch grössere Beträge abdeckt.
Damit wird diese spezielle Zusatzversicherung auch für ästhetisch-kosmetische
Behandlungen interessant, zumal die Prämien vergleichsweise günstig
sind! |